Eine Außenantenne für Freifunk-Netze muss nicht angemeldet werden.
WLANGeräte funken in den Frequenzbereichen von 2,4 GHz und 5 GHz, die zur Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben wurden.
Funkanlagen dürfen auch mehrere Grundstücke zu einem einheitlichen Netz verbinden; eine maximale Reichweite ist nicht vorgegeben. Allerdings dürfen nur Geräte verwendet werden, die in Deutschland zugelassen sind. Dazu müssen sie über ein CEZeichen verfügen, mit Typenbezeichnung, Seriennummer und dem Herstellernamen versehen sein. Die zulässige Sendeleistung darf aber nicht überschritten werden: Im Frequenzbereich von 2,4 GHz beträgt sie maximal 100 mW, im unteren 5-GHz-Band (5,15 bis 5,35 GHz) maximal 200 mW, im oberen (5,47 bis 5,725 GHz) höchstens 1000 mW. Mieter einer Wohnung oder eines Hauses müssen allerdings ihren Vermieter oder die Hausverwaltung um Erlaubnis fragen, bevor sie eine Antenne außen anbringen. Als Mieter hat man keinen Anspruch darauf, dass dieser Bitte entsprochen wird. Bei größeren Vernetzungsvorhaben erleichtert es ein abgestimmtes Vorgehen mit Freifunk-Vereinen oder auch weiteren kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen erfahrungsgemäß, neue Standorte zu erschließen