„Das wird schwierig“ – Vorratsdatenspeicherung und Freifunk

Hafte ich für illegale Downloads? Nein, mit einem Freifunkrouter können Sie nicht aufgrund von Störerhaftung in Anspruch genommen werden. Die Haftung scheidet aufgrund technischer und rechtlicher Erwägungen aus:
Eine Außenantenne für Freifunk-Netze muss nicht angemeldet werden. WLANGeräte funken in den Frequenzbereichen von 2,4 GHz und 5 GHz, die zur Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben wurden.