Ob das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Unabhängig davon ist eine Sache jetzt schon klar: Wenn Mitte 2017 die Vorratsdatenspeicherung so umgesetzt wird, wie es
(Gastbeitrag von Christian Heise – im Original veröffentlicht und unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert am 15. September 2016 hier) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute mit seinem Urteil zu öffentlichen